Der Verlauf der Maßnahmen orientiert sich an den rechtlichen Vorgaben. Ein gleichberechtigter Austausch zwischen Jugendhilfeeinrichtung und Jugendamt ist daher notwendig, um kindeswohlorientiert im Sinne der Kinder und Jugendlichen planen und agieren zu können. Durch den gegebenen Rahmen ergibt sich über den Arbeitskontext Jugendamt – Jugendhilfeanbieter hinaus eine hohe Notwendigkeit zur Kooperation mit anderen Einrichtungen und externen Stellen. Die Koordination des Kooperationsprozesses im Alltag liegt dabei in der Verantwortung des jeweiligen Betreuers und findet im Rahmen der Hilfeplanung und in enger Absprache mit dem Vormund statt.
Weitere Kooperationspartner sind gemäß den oben genannten pädagogischen Zielen:
Ärzte und Therapeuten und/oder Gutachter im gesundheitlichen Bereich
zuständige Schulen und Nachhilfeorganisationen sowie im weiteren Verlauf ggf. mögliche Ausbildungsbetriebe im Bereich der schulischen/beruflichen
Perspektivenentwicklung
Vereine, Jugendtreffs, Kulturzentren, Gemeinden, etc. im Bereich der Integration
Behörden, ggf. Botschaften im Bereich der Ämterangelegenheiten
Übergangswohnheime, so dass ggf. anstehende Umzüge bei Volljährigkeit adäquat
vorbereitet und begleitet werden können.